Heine im Karree – Pharmazeutische Dienstleistungen

Pharmazeutische Dienstleistungen

Pharmazeutische Dienstleistungen verbessern die Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteltherapien. Wir bieten Ihnen in diesem Rahmen die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation, die erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik und die standardisierte Risikoerfassung bei hohem Blutdruck an.

Bei einem persönlichen Gespräch in der Heine Apotheke im Karree unterstützen wir Sie ganz individuell.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

Hier erfolgt eine Arzneimittelerfassung Ihrer Medikamente mittels Brown-Bag-Gespräch und eine anschließende pharmazeutische Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung auf arzneimittelbezogene Probleme. Zur Bewertung und Lösung etwaiger Problematiken, können wir mit Einverständnis auch gerne Rücksprache mit Ihrem behandelnden Ärzt*innen halten.

Wir bieten:

  • Erhöhung der Sicherheit Ihrer Arzneimittelbehandlung
  • Erstellung eines aktuellen und geprüften Medikationsplans
  • Überprüfung Ihrer Medikation auf Wechselwirkungen
  • Anleitung zur korrekten Anwendung Ihrer Arzneimittel
  • Optimierung Ihrer Anwendungszeitpunkte
  • Empfehlungen zur korrekten Lagerung der Medikamente
  • Beratung über geeignete Selbstmedikation

Gemeinsam verbessern wir den Erfolg Ihrer Arzneimitteltherapie und fördern Ihre Genesung!

Anspruch haben versicherte Personen in der ambulanten, häuslichen Versorgung, die mindestens fünf ärztlich verordnete Arzneimittel durchgehend einnehmen bzw. anwenden (aktuell u. voraussichtlich über 28 Tage).

Die Medikationsberatung wird generell einmal alle 12 Monate und bei erheblichen Umstellungen (mind. drei neue bzw. andere systemisch wirkende Arzneimittel/Inhalativa innerhalb von vier Wochen als Dauermedikation) innerhalb der Frist ggf. auch erneut übernommen.

Für genauere Informationen sprechen Sie uns an!

Polymedikation

Standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck

Sie leiden unter zu hohem Blutdruck bzw. diagnostizierter Hypertonie? Mittels eines Informationsbogens sowie Messungen überprüfen und dokumentieren wir Ihren aktuellen Status. Nach der Erfassung ggf. vorhandener kardiovaskulärer Risikofaktoren führen wir nach einer 5-minütigen Ruhepause im Sitzen drei Blutdruckmessungen im Abstand von ein bis zwei Minuten bei Ihnen durch.

Blutdruckmessung

Aus dem Mittelwert (systolisch/diastolisch) der zweiten und dritten Messung leiten wir konkrete Empfehlung zu Maßnahmen für Sie ab. Bei unauffälligen Werten empfehlen wir Ihnen regelmäßige Selbstkontrollen und bei auffällig erhöhten Werten die Abklärung mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt.

Ziele sind u. A. die Erfolgskontrolle der Blutdruckeinstellung, die Anpassung bzw. Intensivierung einer antihypertensiven Therapie, wenn Ihr Blutdruck zu hoch bzw. nicht kontrolliert ist sowie die Vermeidung bluthochdruckbedingter Endorganschäden, wie z. B. Schlaganfall, Myokardinfarkt oder Herzinsuffizienz.

Anspruchsberechtigt sind Versicherte bekanntem/diagnostiziertem Bluthochdruck und

  • mindestens einem verordneten Medikament gegen Bluthochdruck ab 2 Wochen nach Therapiebeginn einmal alle 12 Monate und darüber hinaus
  • bei Änderung der blutdrucksenkenden Medikation ab 2 Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung.

Im Falle der Änderung der Medikation beginnt die Frist von 12 Monaten erneut.

Weitere Informationen und welche Arzneimittel zu den Antihypertensiva zählen erhalten Sie bei uns in der Apotheke.

Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik

Für ein erfolgreiches Therapieergebnis ist der richtige Umgang mit inhalativen Arzneimitteln unumgänglich. Wir helfen Ihnen dabei und starten mit einer praktischen Demonstration der Anwendung. Anschließend üben wir mit Ihnen die korrekte Inhalationstechnik. Dabei werden mögliche Anwendungsfehler herausgefunden und behoben. Geprüft wird der Zustand Ihres Gerätes, die Vorbereitung Ihrer Inhalation, die Inhalation selbst sowie das Beenden.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren mit Neuverordnung bzw. bei Inhalatortypen-Wechsel oder
  • Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren, die während der letzten 12 Monate keine Einweisung mit praktischer Übung mit dem entsprechenden Device erhalten haben und nicht in ein Disease-Management-Programm, Asthma oder COPD eingeschrieben sind
Inhalationstechnik